1. Ziel der Nutzungsordnung
Künstliche Intelligenz (KI) verändert Lernen, Arbeiten und gesellschaftliche Prozesse. Die Zeppelin-Gewerbeschule versteht den verantwortungsvollen und reflektierten Umgang mit KI als wichtige Zukunftskompetenz.
KI kann Lernprozesse unterstützen, ersetzt jedoch nicht das eigene Denken, die eigene Leistung oder die fachliche Bewertung. Die Schule fördert deshalb einen kompetenten Umgang mit KI-Systemen, insbesondere die Fähigkeit, gute Eingaben (Prompts) zu formulieren, Ergebnisse kritisch zu prüfen und KI sinnvoll einzusetzen.
Diese Nutzungsordnung legt verbindliche Regeln für den Einsatz von KI im Unterricht, bei schulischen Aufgaben und im schulischen Alltag fest.
2. Geltungsbereich
Diese Nutzungsordnung gilt für:
- Lehrkräfte
- Schülerinnen und Schüler
- schulische Geräte, Plattformen und Netzwerke
- private Geräte, soweit sie für schulische Zwecke genutzt werden
3. Grundsatz
Bei der Nutzung von KI gelten folgende Grundsätze:
- KI ist ein Werkzeug und ersetzt nicht das eigene Lernen und Denken.
- KI soll verantwortungsvoll, transparent und lernförderlich eingesetzt werden.
- KI-Ergebnisse müssen kritisch geprüft und auf Richtigkeit überprüft werden.
- Datenschutz, Urheberrecht und schulische Regeln sind jederzeit einzuhalten.
- Die Nutzung von KI darf nicht zur Täuschung oder zur Umgehung eigener Leistungen führen.
Die Schule empfiehlt die Nutzung der von ihr geprüften KI-Plattformen, insbesondere fobizz, sofern diese für den jeweiligen Zweck geeignet ist.
4. Datenschutz und Sicherheit
Zum Schutz von Personen und schulischen Daten gilt:
- Personenbezogene Daten dürfen nicht in KI-Systeme eingegeben werden (z. B. Namen, Adressen, Fotos, Gesundheitsdaten oder Leistungsdaten).
- Vertrauliche schulische Informationen dürfen nicht hochgeladen werden (z. B. Prüfungsaufgaben, interne Dokumente oder nicht veröffentlichte Unterrichtsmaterialien).
- Urheberrechtlich geschützte Inhalte dürfen nur verwendet werden, wenn dies rechtlich zulässig ist.
Bei Unsicherheiten ist eine Lehrkraft, die Schulleitung oder der Datenschutzbeauftragte zu fragen.
5. Nutzung durch Schülerinnen und Schüler
Erlaubt ist insbesondere:
- KI zum Lernen, Üben und Wiederholen zu nutzen.
- sich Erklärungen, Beispiele oder alternative Darstellungen geben zu lassen.
- KI zur Strukturierung von Ideen und Inhalten einzusetzen.
- verschiedene Prompts auszuprobieren und zu verbessern.
- KI-Ergebnisse kritisch zu prüfen und zu überarbeiten.
Nicht erlaubt ist insbesondere:
- KI zur Täuschung oder zum Ersetzen eigener Leistungen zu verwenden.
- KI-generierte Texte oder Lösungen ungeprüft als eigene Arbeit abzugeben.
- personenbezogene oder vertrauliche Daten einzugeben.
- urheberrechtlich geschützte Inhalte unerlaubt hochzuladen.
- KI-Systeme zu nutzen, die gegen Datenschutz- oder Schulregeln verstoßen.
6. KI bei Leistungsnachweisen
Die Nutzung von KI bei Klassenarbeiten, Tests und Prüfungen ist grundsätzlich nicht erlaubt, sofern die Lehrkraft dies nicht ausdrücklich gestattet.
Bei Projekten, Präsentationen, Hausarbeiten oder vergleichbaren Leistungen legt die Lehrkraft fest, ob und in welchem Umfang KI genutzt werden darf.
Eine erlaubte KI-Nutzung kann die Verpflichtung beinhalten, die Nutzung transparent anzugeben.
Nicht angegebene oder unerlaubte KI-Nutzung kann als Täuschungsversuch bewertet werden.
7. Verantwortungsvoller Umgang mit KI
KI-Systeme können fehlerhafte, unvollständige oder erfundene Informationen liefern. Deshalb gilt:
- Prüfe KI-Ergebnisse kritisch.
- Übernimm Verantwortung für deine Arbeit.
- Nutze KI als Unterstützung, nicht als Ersatz für eigene Leistungen.
- Respektiere die Rechte und die Privatsphäre anderer.
8. Verstöße gegen die Nutzungsordnung
Verstöße gegen diese Nutzungsordnung können pädagogische Maßnahmen sowie Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen nach sich ziehen.
Dies gilt insbesondere bei:
- Täuschungsversuchen durch KI,
- der Weitergabe oder Veröffentlichung geschützter Daten,
- Verstößen gegen Datenschutz oder Persönlichkeitsrechte.
Die Schulleitung entscheidet im Einzelfall im Rahmen der geltenden schulrechtlichen Regelungen.
8. Inkrafttreten
Diese Nutzungsordnung tritt am 14.09.2026 in Kraft. Sie wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf an technische, rechtliche und pädagogische Entwicklungen angepasst.








