Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Zeppelin-Gewerbeschule Konstanz ist bemüht, ihre Webseiten in Einklang mit §10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.zgk-konstanz.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Der Webauftritt der Zeppelin-Gewerbeschule Konstanz ist nach unserem Kenntnisstand mit §10 Absatz 1 L-BGG weitgehend vereinbar. Es gibt nur wenige Inhalte, die Menschen mit Behinderungen den Informationsabruf beziehungsweise die Zugänglichkeit erschweren.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Folgenden Inhalte sind aktuell noch nicht durchgängig gemäß den Anforderungen zur Barrierefreiheit optimiert:

  • Nicht durchgängig haben Bilder und Grafikfunktionen eindeutige Alternativtexte.
  • Zu eingebundenen Videos stehen derzeit keine Untertitel bzw. Alternativtexte zur Verfügung.
  • Verlinkte Dokumente, wie z.B. Formulare als PDF-Dateien sind nicht vollständig barrierefrei.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 01.04.2022 erstellt und beruht auf einer Selbstbewertung mit Unterstützung Dritter.
Die Erklärung wurde zuletzt am 01.04.2022 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Die Zeppelin-Gewerbeschule Konstanz arbeitet beständig an der Verbesserung ihres Webauftritts und konnte aufgrund der Fülle des Materials des Portals noch nicht alle Inhalte und Services digital barrierefrei gestalten.

Wir sind bemüht, alle Hürden für Menschen mit Behinderung zeitnah zu beseitigen.

Wenn Sie zum Thema Barrierefreiheit mit uns Kontakt aufnehmen möchten, schreiben Sie uns bitte an website@zgk-konstanz.de. Insbesondere können Sie uns etwaige Mängel mitteilen.

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseiten den in §10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Zeppelin-Gewerbeschule Konstanz wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben: website@zgk-konstanz.de.

Falls die Zeppelin-Gewerbeschule Konstanz nicht innerhalb der in §8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in §14 Absatz 2 L-BGG und §15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach §12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.