Einjährige Berufsfachschule für Bauzeichner (1BFBZ)
1BFBZ
Die einjährige Berufsfachschule für Bauzeichner/innen vermittelt begabten und interessierten Jugendlichen eine fundierte Grundausbildung nach dem amtlichen Lehrplan, so dass sie zum Beginn des zweiten Ausbildungsjahres bereits umsetzbare Kenntnisse und Fertigkeiten mitbringen. Dafür erhalten sie ein Jahr Ausbildungszeit angerechnet.
Der Abschluss wird als erstes Ausbildungsjahr im Beruf Bauzeichner angerechnet.
Während der folgenden zwei Ausbildungsjahre in einem Ausbildungsbetrieb (Architekturbüro, Ingenieurbüro, Büro für Tief-, Strassen- und Landschaftsbau, Baubehörde) wird die Berufsschule in Teilzeitform nach den gesetzlichen Vorgaben besucht.
Nach Abschluss der Berufsausbildung kann an der einjährigen Berufsaufbauschule die Fachschulreife erreicht werden.
Nach dem Besuch eines einjährigen Berufskollegs ist ein Studium an einer Fachhochschule möglich.
Voraussetzungen für die Aufnahme sind: Die in die Berufsfachschule für Bauzeichner eintretenden Jugendlichen sollten über einen guten Haupt- oder Realschulabschluss bzw. das Abitur verfügen und als Ausbildungsziel eine Ausbildung als Bauzeichner anstreben.
Unterrichtsinhalte
Stundentafel
Allgemeiner Bereich:
Religion
1 Std./Wo.
Deutsch
1 Std./Wo.
Gemeinschaftskunde
1 Std./Wo.
Wirtschaftskompetenz
1 Std./Wo.
Profilbereich Bautechnik:
Berufsfachliche Kompetenz und Projektkompetenz
7 Std./Wo.
Berufspraktische Kompetenz (Werkstatt, Fachzeichnen, CA, CAD)
18 Std./Wo.
Wahlpflichtbereich:
(z.B. Sport, ergänzender Unterricht)
2 Std./Wo.
Summe:
31 Std./Wo.
Im Schuljahr findet ein 4 bis 6-wöchiges schulisches Betriebspraktikum statt.
Alle Schülerinnen und Schüler der ZGK erhalten bei uns eine kostenfreie Lizenz für Office 365, inkl. Teams. Alle Schülerinnen und Schüler der TG-G-Klassen und alle Mediengestalter-Klassen erhalten bei uns eine kostenfreie Lizenz für alle Programme der Creative Cloud von Adobe.
Bitte folgende Fristen bei der Abrechnung von Fahrkarten beim Landkreis beachten:
August – Dezember: bis zum 15.01. des Folgejahres
Januar – Juli: bis zum 15.09. des gleichen Jahres
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