Fachschule für Technik Fachrichtung Elektrotechnik (FTE)
FTE
Der Landkreis Konstanz erhebt für Meister und Techniker keine Gebühren!
Sie haben eine abgeschlossene Berufsausbildung im Elektro- oder IT-Bereich? Wir bieten Ihnen die Aufstiegsmöglichkeit zum staatlich geprüften Techniker der Fachrichtung Elektrotechnik. Mit Bestehen der Abschlussprüfung erwerben Sie die Fachhochschulreife und seit 2012 ist der Abschluss als Staatlich geprüfter Techniker einem Bachelor-Abschluss gleichgestellt.
Die Zeppelin-Gewerbeschule Konstanz bietet die Ausbildung zum Staatlich geprüften Techniker in der Fachrichtung Elektrotechnik mit dem Profil Informations- und Kommunikationstechnologien in Vollzeitform an.
Die Vorteile im Überblick:
Abschluss als „Staatlich geprüfter Techniker“ bzw. „Staatlich geprüfte Technikerin“
Erwerb der Fachhochschulreife durch Bestehen der Abschlussprüfung
optional: Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung (AEVO)
KMK-Fremdsprachenzertifikat Englisch, Niveau B2
Ein Notebook mit aktueller technischer Ausstattung wird von der Schule gestellt.
neuer Schwerpunkt: „Smart Energy“
Aufnahmevoraussetzungen
Hauptschulabschluss oder Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes
Berufsschulabschluss oder Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes
eine anschließende Tätigkeit im Berufsfeld von mindestens ein bis drei Jahren je nach Ausbildungsdauer und Bildungsabschluss des Bewerbers
Bewerber ohne IHK- oder Kammerzeugnis benötigen eine Berufspraxis von mindestens 7 Jahren. Personen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, müssen für den Besuch der Fachschule ausreichende Sprachkenntnisse in Deutsch nachweisen.
Termine und Unterrichtszeiten
In Vollzeitform (Ganztagsschule) dauert die Ausbildung zwei Schuljahre. Die Kurse beginnen zum Schuljahresbeginn im September (nach den Schulferien in Baden-Württemberg)
Wöchentliche Unterrichtszeit:
Mo. bis Fr. von 7:50 Uhr bis 12:50 Uhr
1 bis 2 x nachmittags 13:35 Uhr bis 16:00 Uhr
Unterrichtsinhalte
Die an Fachschulen für Technik vermittelte berufliche Qualifikation orientiert sich an den Erfordernissen der beruflichen Praxis und der Stellung der Absolventinnen und Absolventen in den Betrieben. Aufbauend auf abgeschlossener Berufsausbildung und Tätigkeiten im Berufsfeld befähigt die Weiterbildung dazu, den schnellen technologischen Wandel zu bewältigen und die sich daraus ergebenden Entwicklungen der Wirtschaft mitzugestalten.
Stundentafel
Fächer
Stunden/Woche
Fächer
Stunden/Woche
1.Jahr
2.Jahr
1.Jahr
2.Jahr
Lernbereich I
Lernbereich III
Betriebliche Kommunikation
3
2
Elektronik
2
4
Berufsbezogenes Englisch
3
3
Informatik
2
4
Betriebswirtschaftslehre
3
3
Automatisierungs-und Kommunikationssysteme
2
4
Lernbereich II
Anlagen- und Systemtechnik
2
4
Technische Mathematik
6
–
Technikerarbeit
–
4
Elektronik
6
–
Wahlpflichtbereich
Digital-und Mikrocomputertechnik
3
–
Wahlpflichtfächer
2
6
Planung und Dokumentation
2
Extraangebote:
An der Fachschule für Technik Konstanz wird ein Kurs zur Vorbereitung auf die Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) angeboten. Die Teilnahme ist freiwillig. Die Prüfung wird an der IHK Konstanz abgelegt und bescheinigt.
KMK-Zertifikat (Englisch): Nach Bestehen einer Sonderprüfung wird der Erwerb des KMK-Fremdsprachenzertifikats Englisch auf B2-Level ermöglicht.
Technikerarbeiten
Die Technikerausbildung endet mit der Abschlussprüfung, die in der Vollzeitschule am Ende des zweiten Schuljahres an der Zeppelin-Gewerbeschule abgelegt wird. Bestandteil dieser Abschlussprüfung ist die Realisierung einer praxisorientierten Technikerarbeit in Kooperation mit einem Betrieb.
Kosten & Finanzierung
Gebühren:
Der Landkreis Konstanz erhebt ab dem Schuljahr 2020/21 für Meister und Techniker keine Gebühren mehr!
Weitere Kosten:
Fachbücher und Unterrichtsmittel (für 4 Semester): ca. 500,- Euro
Exkursionen, Firmen- und Messebesuche: ca. 250,- Euro
Finanzielle Förderung:
Förderung nach Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz AFBG
Förderung nach Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Förderung durch Darlehensprogramm der Deutschen Ausgleichsbank
Förderung durch Rentenversicherungsträger
Berufsförderungsdienst der Bundeswehr
Detaillierte Auskünfte erteilt das zuständige Amt für Ausbildungsförderung.
Beratung & Anmeldung
Der Antrag auf Zulassung zur Ausbildung ist beim Leiter der Fachschule bis 1. März des jeweiligen Jahres, in dem die Ausbildung begonnen werden soll, schriftlich zu stellen. Später eingehende Anträge können nur berücksichtigt werden, wenn noch Plätze frei sind.
Bitte folgende Fristen bei der Abrechnung von Fahrkarten beim Landkreis beachten:
August – Dezember: bis zum 15.01. des Folgejahres
Januar – Juli: bis zum 15.09. des gleichen Jahres