Alle Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit ein Jugendticket BW zu erhalten. Infos hierzu erhalten Sie unter: www.vhb-info.de
Durch die Förderung vom Bund, Land Baden-Württemberg und Landkreis Konstanz ist das D-Ticket JugendBW mit rund 365 € für 12 Monate günstiger sowohl als das reguläre Deutschlandticket als auch als sämtliche VHB-Schüler-Tickets für zwei, drei oder alle VHB-Zonen.
Neuanmeldungen, Abmeldungen und Änderungen müssen dem VHB bis zum 10. Des Vormonats vorliegen.
Der Eigenanteil für Schülerinnen und Schüler beträgt 33,20 € monatlich.
Übersteigen die monatlichen Fahrtkosten den Eigenanteil, so können diese über Einzelantrag durch Vorlage der Fahrkarten zurückerstattet werden. Die Fahrkarten müssen auf einem separaten DIN A4-Blatt in zeitlicher Reihenfolge aufgeklebt sein.
Grundsätzlich werden Schülerbeförderungskosten nur dann erstattet, wenn öffentliche Verkehrsmittel benutzt werden und die nächstgelegene Schule besucht wird. Die Mindestentfernung zwischen Wohnung und nächstgelegener Schule muss mindestens 20 km betragen. Erstattet wird nur, wenn die nächstgelegene öffentliche Schule besucht wird. Sofern im Schulbezirk, in dem der Ausbildungs- oder Beschäftigungsort liegt, mehrere Berufsschulstandorte vorhanden sind, werden die Kosten nur erstattet, wenn die Zeppelin-Gewerbeschule Konstanz die nächstgelegene öffentliche Schule vom Wohnort ist.
Ist die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht möglich bzw. unzumutbar, kann ein Antrag auf Einsatz eines privaten Kraftfahrzeuges gestellt werden. Das Benutzen von öffentlichen Verkehrsmitteln ist zumutbar, wenn Ankunft und Abfahrt am Schulort in der Regel 45 Minuten vor Beginn oder nach Ende des Unterrichts erfolgen. Umsteigezeiten bis zu jeweils 10 Minuten und Gehzeiten werden nicht auf die Wartezeiten angerechnet. Insbesondere bei Berufsschülern sind zur Vermeidung von Sonderbeförderungen längere Wartezeiten zumutbar.
Generell werden nur die preisgünstigsten notwendigen Beförderungskosten erstattet. Der Schüler hat sich über die kostengünstigste Variante zu erkundigen.
Anträge auf Einsatz eines privaten Kraftfahrzeuges sind für jedes Schuljahr neu und vor Beförderungsbeginn bei der Schule einzureichen; ansonsten ist der Eingang des Antrags maßgebend. Die Kostenerstattung erfolgt durch Einzelantrag mit Vorlage einer vom Klassenlehrer abgezeichneten Aufstellung der Anwesenheitstage mit Kennzeichnung der Tage, an denen der Privat-PKW zum Einsatz kam.
Rechtliche Infos erhalten Sie auf der Homepage des Landratsamtes Konstanz: www.lrakn.de , Verwaltung, Kreisrecht, Satzung des Lkr. Konstanz über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten.
Bitte beachten Sie folgende Abgabefristen:
- Einzelanträge für die Monate August-Dezember bis spätestens 15.01. des Folgejahres
- Einzelanträge für die Monate Januar-Juli bis spätestens 15.09. des gleichen Jahres
Anträge und weitere Infos gibt es im Sekretariat. Über eventuelle Änderungen wird rechtzeitig informiert.
Rechtliche Infos erhalten Sie auf der Homepage des Landratsamtes Konstanz: www.lrakn.de , Verwaltung, Kreisrecht, Satzung des Lkr. Konstanz über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten.