Das Technische Gymnasium bietet technisch-mathematisch-naturwissenschaftlich interessierten Schülerinnen und Schülern eine erstklassige Vorbereitung auf ein Hochschulstudium. Aber auch für diejenigen, die kein Studium beabsichtigen, ist das Abitur am Technischen Gymnasium eine sehr gute Grundlage für eine Ausbildung in qualifizierten Berufen mit erhöhten Anforderungen und für die Ausübung von Führungspositionen. Das Technische Gymnasium Konstanz bietet die drei Profilfächer:
Die Schülerinnen und Schüler wählen vor Eintritt in das Technische Gymnasium eines der drei angebotenen Profilfächer. Jedes Profil wird in einer eigenen Klasse unterrichtet.
Das Ziel ist die allgemeine Hochschulreife (Abitur). Die Ausbildung am Technischen Gymnasium dauert drei Jahre. Die drei Jahre gliedern sich in Eingangsklasse „TG 11“, Jahrgangsstufe 1 „TG 12“ und Jahrgangsstufe 2 „TG 13“.
Der Seminarkurs vermittelt Kenntnisse über ausgewählte Themen, die nicht Bestandteil des Unterrichts sind.
Er zeigt, vorbereitend für die Universität oder Hochschule, wie wissenschaftliche Texte und Seminararbeiten erstellt werden und bereitet die Teilnehmenden aktiv auf Studium und Berufsleben vor, indem Präsentationen sowie Rhetorik in Theorie und Praxis mehrfach geübt werden. Der Seminarkurs bietet die Möglichkeit, das 4. (schriftlich) oder 5. (mündlich) Abiturfach vorzuziehen.
In das Technische Gymnasium können aufgenommen werden:
Schüler, die im Abschlusszeugnis einer Realschule, einer Werkrealschule, einer zweijährigen Berufsfachschule, einer Gemeinschaftsschule mit M-Niveau oder der Berufsaufbauschule im Durchschnitt der Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik die Note befriedigend (3,0) und in jedem dieser Fächer mindestens die Note ausreichend (4,0) erreicht haben.
Schüler eines Gymnasiums G9 mit dem Versetzungszeugnis nach Klasse 11, Schüler eines Gymnasiums G8 mit dem Versetzungszeugnis nach Klasse 10 oder Schüler einer Gemeinschaftsschule mit E-Niveau mit dem Versetzungszeugnis in Klasse 11, sofern diese nicht aufgrund der Bestimmungen der Versetzungsordnung das Gymnasium in der Oberstufe verlassen mussten.
Abschluss
Mit der erfolgreich abgelegten Abiturprüfung wird, wie an allen anderen Gymnasien, die allgemeine Hochschulreife verliehen. Die allgemeine Hochschulreife berechtigt zum Studium aller Fächer an Universitäten, Hochschulen und Dualen Hochschulen.
Zweite Fremdsprache
Zweite Fremdsprache: Schüler eines Gymnasium G9 und Realschüler, die in den Klassen 7 bis 10 und Schüler eines Gymnasiums G8, die in den Klassen 6 bis 9 den Unterricht in einer zweiten Fremdsprache besucht haben, erfüllen die fremdsprachlichen Voraussetzungen für die allgemeine Hochschulreife. Schüler ohne ausreichende Vorkenntnisse besuchen drei Jahre lang den Unterricht in der 2. Fremdsprache (Spanisch) auf dem Niveau B für Anfänger.
Unterrichtsinhalte Eingangsklasse
Neue Bildungspläne ab Schuljahr 2021/22 in der Eingangsklasse (TG11)
Geschichte mit Gemeinschaftskunde, Religion oder Ethik
Mathematik, Chemie, Physik, Informatik
Sport
Wirtschaftlehre
Ein Teil des Unterrichts findet in Werkstätten, Technologielabors und Computerräumen statt.
2. Wahlpflichtfächer
Bildende Kunst
Sondergebiete der Technik
Spanisch-B (Anfängerniveau)
3. Wahlfächer
Fächer aus 2., soweit nicht bereits als Wahlpflichtfach gewählt
4. Freiwillige Arbeitsgemeinschaften Je nach Interesse werden AG’s in Sport (Lauf-AG, Badminton-AG, Volleyball-AG, ..) oder außerunterrichtliche Projekte in Kooperation mit den Konstanzer Hochschulen angeboten.
Unterrichtsinhalte Jahrgangsstufen
Neue Bildungspläne ab Schuljahr 2022/23 in der Jahrgangsstufe 1 (TG12)
1. Pflichtfächer
Die Pflichtfächer der Eingangsklasse werden fortgeführt:
In der Eingangsklasse gewähltes Profilfach, Deutsch, Mathematik, Englisch, Geschichte mit Gemeinschaftskunde, Religion oder Ethik, Physik oder Chemie (eine Naturwissenschaft kann abgewählt werden) mit Ergänzungsfach physikalische oder chemische Laborübungen, Informatik, Sport.
Eines der beiden Fächer Deutsch und Mathematik muss auf erhöhtem Anforderungsniveau und eines auf grundlegendem Anforderungsniveau gewählt werden.
Bitte folgende Fristen bei der Abrechnung von Fahrkarten beim Landkreis beachten:
August – Dezember: bis zum 15.01. des Folgejahres
Januar – Juli: bis zum 15.09. des gleichen Jahres